Erste Schritte

Arzt/Totenbeschau

Wenn der Todesfall zuhause eintritt, so ist dies umgehend einem Arzt (Totenbeschauarzt) zu melden. In der Regel ist das der Gemeindearzt. Ganz wichtig: Vor der Totenbeschau darf am Verstorbenen keine Veränderung vorgenommen werden (z.B. durch umkleiden, umbetten). Der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau die „Todesbescheinigung“ (wichtig für das Standesamt) aus. (wird vom Bestatter organisiert)

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar, kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause und übernehmen die ersten Schritte, damit Sie ausreichend Zeit haben, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.

Bei Tod im Krankenhaus oder Altersheim

Von der Krankenhausverwaltung bzw. der Verwaltung des Seniorenheimes wird der Beschauarzt über das Ableben Ihres Verwandten informiert.

Bei Unfällen und Suizid

Bei diesen tragischen und unvorhersehbaren Umständen werden wir und der Beschauarzt von der Polizei direkt informiert.

Welche Urkunden sollten vorliegen

Zur Beurkundung des Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Scheidungsurteil (gegebenfalls)
  • Reisepass (nur bei nicht Österreichischen Staatsbürgern)
  • Sterbeurkunde Gatte/in

Wenn Sie zu Lebzeiten eine Vorsorge treffen möchten, können Sie sich gerne unverbindlich bei uns informieren.

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